Das Bundesverfassungsgericht hat, laut Spiegel Online, nun klargestellt: " [...] Es sei Sache des Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob er sich therapeutischen Maßnahmen unterziehen wolle [...] Das Grundgesetz schütze auch die "Freiheit zur Krankheit". [...] Der Wille des betroffenen dürfe nicht übergangen werden. [...]"
Der Kläger weigerte sich, Psychopharmaka zu nehmen. "[...] "Die versuchen zu verschleiern, welche Wirkung die Pillen haben", sagte André P. über seine Ärzte. "Ich habe doch bei anderen gesehen, wie die hier reingekommen sind und wie sich deren Persönlichkeit verändert hat." [...]"
Danke André!
Mehr dazu:
- Zwangsbehandlung - Richter stärken Rechte psychisch kranker Straftäter (spiegel.de, 15.04.2011)
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