Der Deutsche Bundestag hatte eine Besucherführerin 20 Monate scheinselbständig beschäftigt. Die Rentenversicherung erkannte das und forderte Sozialabgaben. Dagegen klagte die Bundestagsverwaltung. Das Sozialgericht befand nun, dass die Mitarbeiterin offensichtlich abhängig beschäftigt war und es hochgradig unverständlich sei, dass die Bundestagsverwaltung enormen, auch finanziellen, Aufwand betrieben hätte, das zu bestreiten.