28.08.2016

Bademoden-Freiheit

Sich um Frauen und Mädchen Sorgen zu machen, die (meinen) in einem blickdichten Stoffkäfig (Burka) durch die Gegend laufen (zu) müssen, ist zweifellos angebracht.

Sich aber über Mädchen und Frauen zu beschweren, die beim Schwimmen nicht unnötig viel Haut und Körperkonturen zur Schau stellen wollen, ist verrückt.

Ganzkörperschwimmanzug


Die aus dem Libanon stammende und in Australien lebende Erfinderin des zweiteiligen Ganzkörperschwimmanzugs aus Bademodenstoff, der nur Gesicht, Hände und Füße frei lässt und Körperkonturen nicht abmalt, hat sich vor seiner Vermarktung vom australischen Mufti die Bestätigung eingeholt, dass der Anzug den islamischen Kleiderregeln Genüge tut. Seither haben Muslimas, zumindest die, die keiner der besonders strengen islamischen Richtungen angehören, die Möglichkeit, problemlos öffentliche Schwimmangebote wahrzunehmen und nutzen das seit Jahren zunehmend.

Der Schwimmanzug wird in jedem Land anders genannt. In Deutschland blöderweise Burkini, ein Wortmix aus Burka und Bikini, obwohl keine Gesicht verbergende Burka, sondern der das Gesicht komplett freilassende Hidschab Vorlage für den Kopfteil des Anzugs ist. In Ägypten heißt er deshalb auch "swimming hijab".

Teilweise sehr feindliche Reaktionen auf ihn


In etlichen europäischen Schwimmbädern und an etlichen Stränden Europas wurde leider das Tragen eines Ganzkörperschwimmanzugs verboten. Grund ist, dass nicht-islamische Nutzer/innen der Schwimmangebote nicht einfach nur einen Ganzkörperschwimmanzug wahrgenommen haben, sondern eine fremde Religion. Die wollte man ausgrenzen.

Das ist erbärmlich in Ländern mit Religionsfreiheit, ganz fürchtlerlich für die betroffenen Mädchen und Frauen und ihre Nächsten und spaltend für die Gesellschaft. Es säht Unfrieden, zerstört, was bereits aufgebaut wurde und verhindert, was aufgebaut werden könnte.

Reflektion und Recht


In Oberhausen wurde ein schon älteres Verbot von Burkinis in örtlichen Hallenbädern nach ein paar Überlegungen wieder zurück genommen. In Frankreich gab es gerade ein Grundsatzurteil, dass Burkinis an Stränden nicht verboten werden dürften, da von ihnen keine konkrete Bedrohung ausginge.

Wahlkampf wirbt um Burkini-Feinde


Parteien, die sich in Frankreich gerade im Wahlkampf befinden, forderten als Reaktion auf das Urteil allen Ernstes ein Anti-Burkini-Gesetz.

Was bedeutet ein Burkini-Verbot?


Das Verbieten von Ganzkörperschwimmanzügen als Bademode in öffentlichen Schwimmbädern und an öffentlichen Stränden ist absurd. Oder soll das Zeigen von viel Haut und Körperkonturen in Schwimmbädern, an Seen und Stränden neuerdings Pflicht werden? Soll es verboten sein, im langen Kleid, mit Sonnenhut und Schultertuch im Strandkorb zu sitzen? Sollen Surfmonturen verboten werden? Sollen Nonnen nicht mehr bis an den Strand dürfen? Oder will man etwa ernsthaft ein Gesetz machen, das ausschließlich die Ganzkörperverhüllung speziell von Muslimas verbietet?

Freiheit darf niemals unnötig eingeschränkt werden.

Entspannung angesagt


Ein Ganzkörperschwimmanzug ist kein Sprenggürtel, sondern ein Badespaß-Anzug.

Wir leben in gemischten Gesellschaften, tun das lange schon friedlich nebeneinander und punktuell auch miteinander. Was einem heute noch fremd ist, ist einem schon morgen vertraut. Wir müssen nicht alle gleich sein, um Vertrauen zueinander zu entwickeln. Aber wir müssen uns darauf verlassen können, dass wir sein können, wie wir sind.



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